Das neue Gesetz zu Pflege und Beruf
Seit dem 1. Januar können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine so genannte „Familienpflegezeit“ beanspruchen. Sie soll Berufstätigen die Möglichkeit geben, ihren Beruf und die Pflege von Angehörigen besser miteinander zu vereinbaren. Die neue Regelung: Über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren können Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren. Das Gehalt wird in der Pflegezeit gegenüber dem abgesenkten Betrag etwas angehoben, danach entsprechend reduziert, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist. Ein Beispiel: Reduziert eine Beschäftigte ihre Arbeitszeit um die Hälfte, erhält sie 75 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens. Nach der Pflegezeit muss sie wieder voll arbeiten, bekommt aber weiterhin nur drei Viertel ihres Gehaltes.
Die größten Schwachpunkte des Gesetzes: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit, und besonders kleinere und mittlere Unternehmen fürchten sich schon jetzt vor dem hohen bürokratischen Aufwand. Sie können den Zuschuss zum Gehalt in der Pflegephase mit einem zinslosen Darlehen vom Bund finanzieren. Um ihr Risiko zu minimieren, das auch durch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers entstehen kann, schreibt das Gesetz außerdem für den Arbeitnehmer eine Versicherung vor. Die Prämien sollen sich im unteren zweistelligen Bereich bewegen.
Die Familienpflegezeit soll auch einen Beitrag dazu leisten, Altersarmut bei pflegenden Angehörigen zu verhindern. Die Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit und die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente sollen zusammen einen Erhalt der Rentenansprüche bewirken. Personen mit geringem Einkommen könnten durch die Familienpflegezeit nach den Berechnungen des Bundesfamilienministeriums sogar mehr Rente erhalten.
Sozialverbände und Politik sind sich seit Jahren einig: Eine Neuregelung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf war mehr als überfällig. In Deutschland werden noch immer mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Insgesamt gibt es hier zu Lande 2,34 Millionen Menschen mit „Pflegestufe“, davon erhielten 2009 1,07 Millionen ausschließlich Pflegegeld und wurden damit in der Regel nur durch Angehörige gepflegt. Die teilweise Freistellung vom Beruf war schon seit 2008 möglich, doch erhielten die pflegenden Angehörigen bisher keinerlei Gehalts-Ersatzleistungen.
Ab Januar wurden die Sätze für die Versorgung von Pflegebedürftigen außerdem leicht angehoben. Das Pflegegeld erhöht sich in der Pflegestufe eins und zwei um zehn Euro, in der Pflegestufe drei gibt es jetzt 700 Euro monatlich. Wer durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt wird, bekommt in der Pflegestufe eins ebenfalls zehn Euro mehr, in der Stufe zwei 60 Euro und in der Stufe drei 40 Euro mehr.
Nähere Informationen auf der Seite des Bundesfamilienministeriums: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-menschen,did=176128.html