copyright Hauskauz.de

(Nicht nur) für Angehörige

Rollstuhl am Fenster

Wahrscheinlich ist es für jeden Menschen eine belastende Erfahrung, allmählich oder auch sehr plötzlich pflegebedürftig zu werden. Aber nicht nur die Betroffenen selbst, auch Angehörige fühlen sich in dieser Situation oft hilflos und brauchen tatsächlich Hilfe in vielfältiger Form. Das zu akzeptieren, fällt gerade denen schwer, die selbst noch gesund und es gewöhnt sind, ihr Leben im Griff zu haben. Unsere Gesellschaft erzieht uns nun einmal dazu, jede Bedürftigkeit als Versagen zu empfinden.

Rechtzeitig und gemeinsam planen

Machen Sie sich gemeinsam konkrete Gedanken über die Situation der Pflegebedürftigkeit – wenn irgend möglich schon bevor es soweit ist! Nicht selten spitzen sich gesundheitliche Probleme innerhalb kürzester Zeit dramatisch zu, so dass Sie schnell und unter Stress handeln müssen. Ganze Familien reiben sich dann in Panik und Schuldgefühlen auf, und viel zu oft werden in solchen Situationen alten Menschen oder auch ihren Angehörigen Entscheidungen aufgedrückt, unter denen sie noch lange zu leiden haben. Versprechen Sie nicht leichtfertig, dass Sie Ihren Vater oder Ihre Mutter, Ehemann oder -frau bis zuletzt pflegen werden. Auch wenn Sie jetzt guten Willens sind, kann jederzeit allerlei Unvorhergesehenes passieren, das Ihre lobenswerten Absichten zunichte macht.

Wenn Ihr Angehöriger bereits pflegebedürftig ist, sollten Sie sich ausführlich über Ihre Möglichkeiten informieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Stadt nach einer Seniorenberatungsstelle, die möglichst umfassend beraten kann. Einen hilfreichen Überblick über die gesetzlichen Möglichkeiten gibt die Broschüre „Ratgeber Pflege“ des Bundesministeriums für Gesundheit, kostenfrei herunterzuladen unter www.bmg.bund.de . Aber auch Ihre Pflegekasse sollte Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wenn sie in Ihrer Nähe bereits einen Pflegestützpunkt eingerichtet hat, wie es die Pflegereform vorsieht, so ist dieser der richtige Ansprechpartner.

Wenn Ihr Angehöriger dementiell und/oder psychisch erkrankt ist…

…werden Sie besondere Unterstützung brauchen. Da es Demenzkranken körperlich oft vergleichsweise gut geht, sind sie bisher jedoch durch das Raster der Pflegeversicherung gefallen. Seit der Pflegereform von 2008 sollen sie nun endlich auch dann finanzielle Hilfe bekommen, wenn sie nicht die Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen. Für sie wurde deshalb die „Pflegestufe 0“ eingeführt. Mehr Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Demenz und psychische Erkrankung.

Wenn Sie Ihren Angehörigen selbst pflegen…

…bekommt dieser von der Pflegekasse ein Pflegegeld ausgezahlt, das er als Anerkennung an Sie weitergeben kann. Seine Höhe hängt von der Pflegestufe ab und beträgt ab dem 1.7.2008 in der Stufe I 215 Euro. In der Stufe III erhalten Sie maximal 675 Euro. Reich werden Sie bei der Erfüllung dieser Aufgabe also ganz sicher nicht.

Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bleibt meist für Sie erhalten, nur in wenigen Fällen müssen Sie sich freiwillig weiterversichern und bekommen den Mindestbeitrag von der Pflegekasse erstattet. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse für Sie auch Beiträge in die Rentenversicherung. Sie sind bei allen Tätigkeiten und Wegen, die mit der Pflege zusammenhängen, gesetzlich unfallversichert. Wenn Sie Urlaub machen möchten oder krank werden zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege („Verhinderungspflege“) für maximal vier Wochen im Jahr.

Seit dem 1. Januar 2012 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine so genannte Familienpflegezeit beanspruchen. Sie soll Berufstätigen die Möglichkeit geben, ihren Beruf und die Pflege von Angehörigen besser miteinander zu vereinbaren. Die neue Regelung: Über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren können Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren. Das Gehalt wird in der Pflegezeit gegenüber dem abgesenkten Betrag etwas angehoben, danach entsprechend reduziert, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist. Ein Beispiel: Reduziert eine Beschäftigte ihre Arbeitszeit um die Hälfte, erhält sie 75 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens. Nach der Pflegezeit muss sie wieder voll arbeiten, bekommt aber weiterhin nur drei Viertel ihres Gehaltes. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit.

Als pflegender Angehöriger können Sie an einem Pflegekurs teilnehmen, den die Pflegekasse in Zusammenarbeit mit einschlägigen Verbänden und Vereinen organisiert. Er bietet praktische Anleitung, Beratung und Unterstützung zu vielen Themen rund um die Pflege. Auch die Möglichkeit, mit anderen Kursteilnehmern Kontakte zu knüpfen und sich auszutauschen, ist für viele Angehörige hilfreich.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Beratungsstelle nach Möglichkeiten zur Tages- oder Nachtpflege, Nachbarschaftshilfe oder anderen Hilfen bei der Alltagsbewältigung. In vielen Städten werden für Angehörige außerdem Gesprächskreise und Selbsthilfegruppen angeboten. Sie bieten die Möglichkeit, sich mit anderen Menschen in ähnlichen Lebenssituationen auszutauschen und gemeinsam nach Problemlösungen zu suchen. Kontaktadressen bekommen Sie über Ihren Pflegestützpunkt oder andere Beratungsstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Die Idee der Pflegebegleitung ist eine weitere interessante Möglichkeit der Unterstützung für pflegende Angehörige. Pflegebegleiter sind freiwillige, speziell ausgebildete Helfer, die versuchen, unbürokratisch und individuell auf die Fragen und Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen Antworten zu finden. Dabei geht es nicht darum, Angehörige durch direkte Hilfe bei der Pflege zu entlasten, sondern um „Empowerment“ im Sinne der Stärkung von Kompetenz und Selbstbewusstsein. Pflegebegleiter sollen helfen, die Pflege nicht nur als belastend, sondern auch als sinnvoll und sinnstiftend zu erleben. Unter der bundesweiten Adresse www.netzwerk-pflegebegleitung.de können Sie sich informieren. Die Freiburger PflegebegleiterInnen-Initiative ist unter Waltraud.Keller@t-online.de erreichbar.

Wenn Sie sich für einen ambulanten Pflegedienst entscheiden…

…können Sie dennoch eine Menge für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen tun und sollten sich ebenfalls dabei unterstützen lassen. Schließlich möchten Sie einem nahestehenden Menschen so gut wie möglich zur Seite stehen, wenn er sich in dieser Phase der Pflegebedürftigkeit vielleicht ganz neu orientieren muss. Geben Sie ihm das Beste, was Sie haben: Wärme und Geduld, Anteilnahme und Hilfe, zum Beispiel auch bei der Suche nach neuen Lebensinhalten. Überfordern Sie sich aber auch nicht und lassen Sie sich beraten, insbesondere, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihnen die Situation über den Kopf zu wachsen droht.

Wenn Sie einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, rechnet dieser direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und bekommt sein Geld in Form der so genannten Ambulanten Sachleistungen (auch Pflegehilfe genannt). Sie betragen ab dem 1.7.2008 in der Pflegestufe I 420 Euro monatlich, in der Stufe III 1.470 Euro. Werden diese Beträge nicht voll ausgeschöpft, weil Sie einen Teil der Pflege selbst übernehmen, empfiehlt es sich, Kombinationsleistungen zu beantragen. Über die genauen Bedingungen informiert Sie die Pflegekasse. Übrigens: Ambulante Pflegedienste übernehmen oft neben der klassischen Pflege auch viele weitere Tätigkeiten wie Essen auf Rädern, Besuchs-, Einkaufs- oder Fahrdienste. Mehr dazu unter dem Menüpunkt „Betreutes Wohnen zu Hause“.

Wenn Sie sich für die vollstationäre Versorgung (im Heim) entscheiden…

…müssen Sie nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ zunächst beim MDK einen Antrag auf Überprüfung der Notwendigkeit einer vollstationären Versorgung stellen. Bei Pflegebedürftigen der Stufe III ist das nicht notwendig. Entsprechend der Pflegestufe zahlt die Pflegekasse einen pauschalen „Sachleistungsbetrag“ an das Heim. Er ist nur für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung im Heim bestimmt. Alle weiteren Kosten muss der Pflegebedürftige selbst tragen.

In gut geführten Pflegeheimen sind Pflegebedürftige und insbesondere Demenzkranke gut aufgehoben, weil dort viel Erfahrung und Know-how für diese Patientengruppen vorhanden sind. Die Kehrseite: Der Anteil der geistig Verwirrten in Pflegeheimen ist oft sehr hoch, was für Betroffene und ihre Angehörigen bedrückend sein kann. Meist wird für Menschen, die noch zu Haue wohnen, eine Tages- oder Kurzzeitpflege angeboten, die die Möglichkeit eröffnet, sich nach und nach mit der Einrichtung vertraut zu machen, bis vielleicht irgendwann der endgültige Umzug vollzogen wird.

Wenn Sie sich für Wohnprojekte oder Betreutes Wohnen interessieren…

…sollten Sie sich rechtzeitig kümmern und Zeit und Geduld mitbringen. Wohngemeinschaften entstehen nicht von heute auf morgen und können beziehungsweise wollen meist nicht sofort jemanden aufnehmen. Auch Appartements in Residenzen und Wohnanlagen sind eher selten sofort verfügbar. Weitere Informationen zu verschiedenen Wohnformen unter dem Menüpunkt Wohnen.

Psychologische Online-Beratung für pflegende Angehörige, unterstützt vom Bundes-Familienministerium: www.pflegen-und-leben.de

Nützliche Informationen zur Heimsuche:

Heimverzeichnis der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V. : www.heimverzeichnis.de

Bundesweite Website der Caritas: www.caritas.de/21160.html

Broschüre „Das richtige Heim“, hrsg. von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), Verlag C. H. Beck, 3,90 Euro im Buchhandel
siehe auch www.bagso.de

...und die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung: www.biva.de