Tod und Trauer
Wenn ein Mensch stirbt, der uns nahe steht, erschüttert und verunsichert uns das tief. Doch gerade die nächsten Angehörigen haben meist wenig Zeit und Ruhe zum Trauern: Laut Gesetz sind grundsätzlich die „nächsten geschäftsfähigen Angehörigen“ dafür zuständig, den Nachlass zu regeln. Das sind Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister oder sonstige Sorgeberechtigte.
Dennoch sollten Sie über den notwendigen Tätigkeiten nicht vergessen, sich von Ihrem verstorben Angehörigen zu verabschieden. Das kann ein langer Prozess sein, doch wenn Sie schon am Totenbett damit beginnen, wird es leichter – in dieser Hinsicht sind sich erfahrene Trauerbegleiter und Psychologen einig. Der Tod ist in unserer Gesellschaft zum Tabu geworden. Gerade deshalb ist es wichtig, ihn zu begreifen und nicht einfach „wegzudrücken“.
Manchen Menschen hilft es, den Verstorbenen noch einmal zu sehen oder ihm die Hand zu drücken, ihn zu umarmen oder mit ihm zu sprechen. Auch der alte Brauch, den Toten selbst zu waschen und einzukleiden, oder die Aufbahrung können Erleichterung bringen. Die meisten Bestatter werden sich Ihren Wünschen nicht widersetzen, wenn Sie sie selbstbewusst vorbringen und wenn sie mit dem Gesetz vereinbar sind.
Der erste formale Schritt ist die Ausstellung des Totenscheins. Ist der Angehörige zu Hause gestorben, übernimmt das der Hausarzt, im Pflegeheim oder Krankenhaus der diensthabende Arzt.
Den Totenschein brauchen die Angehörigen, um sich die Sterbeurkunde anfertigen zu lassen. Sie soll spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall beantragt werden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bereich der Todesfall eingetreten ist. Neben dem Totenschein müssen auch Personalausweis und Geburts- oder Heiratsurkunde des Toten vorgelegt werden. Weil die Sterbeurkunde für viele andere Formalitäten nötig ist, sollte man sich gleich sieben bis zehn Exemplare geben lassen.
Wenn ein Testament vorhanden ist, muss es unverzüglich beim zuständigen Standesamt oder Notariat/Nachlassgericht eingereicht werden. Zögern Sie diesen Schritt nicht zu lang hinaus, sonst macht man sich strafbar.
Wer seinen Angehörigen die Formalitäten erleichtern möchte, sammelt alle wichtigen Dokumente in einer Mappe und informiert Personen seines Vertrauens über den Aufbewahrungsort. Sie sollte neben Geburts- und Heiratsurkunde auch Hinweise auf die Renten- und Krankenversicherungsunterlagen, Konten und Wertpapiere, Versicherungspolicen, gegebenenfalls die Patientenverfügung und Vollmachten und natürlich das Testament enthalten.
Innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes muss ein Verstorbener zum Bestatter oder in die Leichenhalle überführt werden. Die Beerdigung soll je nach Bundesland innerhalb von fünf bis zehn Werktagen nach dem Tod stattfinden – begründete Ausnahmen sind allerdings möglich. Beauftragen Sie möglichst nicht das erstbeste Bestattungsunternehmen, sondern vergleichen Sie Leistungen und Preise. Das funktioniert natürlich besser, wenn man sich schon zu Lebzeiten beraten und die Kosten kalkulieren lässt. Diesen Service bieten viele Bestattungsunternehmen sogar kostenlos. Auch die meisten der geschilderten Formalitäten kann der Bestatter übrigens für Sie erledigen – natürlich gegen Geld.
Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich schon vor einem Todesfall gemeinsam mit Angehörigen über die Art der Bestattung Gedanken zu machen: Erd-, Feuer- oder Seebestattung? Im Einzel-, Doppel- oder Familiengrab, und auf welchem Friedhof? Ein klassisches Grab mit Holzkreuz oder Stein? Oder eines auf einem Baumfeld, in einem Friedwald oder in anderen alternativen Grabformen? Wollen wir einen Pfarrer oder lieber einem anderen Trauerredner? Wie soll die Feier gestaltet werden? Neben der Gemeinde und den örtlichen Bestattern bietet auch das Internet nützliche Informationen zu diesem Thema, siehe unten.
Wird eine Mietwohnung nicht mehr benötigt, müssen die Angehörigen kündigen und auch die Verträge für Strom, Wasser, Telefon usw. schriftlich beenden. Das Mietverhältnis endet mit dem Todesfall nicht automatisch. Das heißt auch, dass Erben es übernehmen können, wenn sie möchten. An die Kündigung oder Umschreibung von Versicherungen, Abonnements und Konten oder Kreditkarten müssen sie ebenfalls denken.
Die Hinterbliebenenrente wird bei der zuständigen Rentenstelle oder direkt beim Rentenversicherungsträger beantragt.
Auch für die Haushaltsauflösung können Bestatter oder Pfarrer erste Ansprechpartner sein. Sie kennen oft seriöse Unternehmen, die Sie unterstützen können. Natürlich findet man auch über das Telefonbuch oder das Internet Anbieter von Entrümpelungen. Zum Schutz vor unseriösen Firmen vereinbaren Sie zunächst eine Vorbesichtigung, bei der genau festgelegt wird, was der Entrümpler mitnimmt. Danach sollten Angehörige sich einen Kostenvoranschlag machen lassen, der die kostenpflichtige Entsorgung unbrauchbarer Gegenstände mit dem Wert der verkäuflichen Dinge gegenrechnet. Auch gegen Pauschalpreise ist nichts einzuwenden, solange klar ist, was sie genau enthalten. Wichtig ist, dass der Entrümpler eine Haftpflichtversicherung für Transportschäden vorweisen kann. Natürlich ist es immer ratsam, mehrere Angebote zu vergleichen.
Wenn Sie selbst entrümpeln wollen, erkundigen Sie sich bei der Gemeinde nach Sperrmüllterminen, aber auch karitativen Einrichtungen wie Kleiderkammern, Sozialkaufhäusern und Ähnlichem. In größeren Städten gibt es auch gewerbliche Second-Hand-Kaufhäuser, die Brauchbares auch selbst abholen und bei Verkauf vergüten.
Um Wertgegenstände zu Geld zu machen, können Sie außerdem Annoncen aufgeben, Flohmärkte oder Internet-Versteigerungsforen nutzen – Letzteres möglichst nur, wenn Sie damit schon Erfahrung haben. Es gibt aber wahrscheinlich auch ganz „reale“ Auktionshäuser in Ihrer Nähe. Mit ihnen sollten Sie einen Hausbesuch vereinbaren oder Fotos der Wertgegenstände versenden. Am besten vergleichen Sie die Schätzungen und Vertragsbedingungen von zwei verschiedenen Versteigerern. Für Sammlungen von Wert, zum Beispiel Münzen oder Bilder, sollte man sich an spezialisierte Auktionatoren wenden.
Ratgeber der Verbraucherzentralen:
„Was tun, wenn jemand stirbt?“ 9,90 Euro
Zu beziehen bei allen Verbraucherzentralen oder über www.vz-bawue.de unter „Ratgeber“
Informationen und Anregungen zu Bestattungsarten:
www.bestattungsplanung.de
Informationen und Formulare/Textbausteine zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: www.bmj.bund.de unter „Service“ – „Publikationen“
Verschenken und Tauschen in der Region Freiburg:
http://www.verschenkmarkt-freiburg.de/
http://www.breisgau.abfallspiegel.de/